Papier schreddern mit Aktenvernichtern
Ein Aktenvernichter darf in keinem Büro fehlen. Denn vertrauliche Dokumente, die man nicht mehr benötigt, gehören nicht einfach in den Papierkorb. Allzu schnell können sie von dort in unbefugte Hände geraten. Ein Schaden entsteht nicht erst dann, wenn es um streng gehütete Geschäftsgeheimnisse geht. Im beruflichen Umfeld enthalten nahezu alle Dokumente vertrauliche Informationen, die nicht für fremde Augen bestimmt sind. Das können Briefe an Kunden und Lieferanten, Angebote, Lohnabrechnungen, Verträge, Umsatzzahlen, Kontoauszüge, Personalpläne oder handschriftliche Notizen aus einem Meeting sein. Bei personenbezogenen Daten ist Vertraulichkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Aktenvernichter bei HANEU
In den Papierkorb sollte man nur echten Abfall wie die leere Papiertüte vom Bäcker oder die Tageszeitung von gestern werfen. Geschäftsdokumente, die weg sollen, gehören in den Aktenvernichter.
DIN 32757, DIN EN 15713:2009-08, DIN 66399 – welche Norm gilt denn nun?
Die Vernichtung von Datenträgern ist durch Normen geregelt. Hier hat sich in den letzten Jahren einiges getan, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Bis 2012 orientierten sich die Hersteller von Aktenvernichtern an der DIN 32757. In dieser Norm wurden unter anderem verschiedene Sicherheitsstufen festgelegt. Je höher die Sicherheitsstufe, um so kleiner mussten die Papierschnipsel nach dem Schreddern sein. Diese Faustformel gilt bis heute. Aber 2009 wurde eine europäische Norm veröffentlicht, die DIN EN 15713:2009-08, bei der nicht mehr von Sicherheitsstufen, sondern von Zerkleinerungsstufen gesprochen wird. Die Zerkleinerungsstufen der neuen Norm stimmten aber nicht mit den Sicherheitsstufen der DIN 32757 überein. Eine Anpassung war nötig und die DIN 32757 wurde daher 2012 außer Kraft gesetzt. Da die EN 15713 sehr auf dem britischen Standard basierte und in einigen Punkten zu unverbindlich ist, entwarf der zuständige Normenausschuss schließlich eine neue, deutsche Norm für die Entsorgung von Datenträgern: die DIN 66399. Die Norm besteht aus drei Teilen.
1. DIN 66399-1 „Büro- und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern – Teil 1: Grundlagen und Begriffe“
2. DIN 66399-2 „Büro- und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern – Teil 2: Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern“
3. DIN SPEC 66399-3 „Büro- und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern – Teil 3: Prozess der Datenträgervernichtung“
Die DIN 66399 entspricht nach Aussage von Datenschützern »dem Stand der Technik«. Sie empfehlen sich an dieser Norm und nicht an der unverbindlicheren EN 15713 zu orientieren.[1]
In der Norm werden zwei Begriffe benutzt, die für die Praxis wichtig: die Schutzklasse und die Sicherheitsstufe.